Honorare/Kosten


Allgemeines


Ein kostenloses Erstgespräch hat in erster Linie einen Informations­charakter und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei ist es mir wichtig, etwas über Sie, Ihre Situation und Ihre Erwartungen an die Beratung / Therapie zu erfahren. Außerdem werde ich Ihnen meine Arbeitsweise vorstellen und Sie darüber informieren, was ich Ihnen profes­sionell anbieten kann. Danach entscheiden Sie, ob Sie sich eine vertrauens­volle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können und ob Sie meine Angebote in Anspruch nehmen möchten.

Informationen zu Behandlungs­kosten und Kosten­erstattung

Da ich als Heilpraktiker für Psychotherapie keine Kassenzulassung habe, ergeben sich für die Abrechnung einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz drei verschiedene Möglichkeiten:


1. Möglichkeit: Selbstzahler

Sie haben einen günstigeren Honorarsatz und es erfolgt keine Berichterstattung an Versicherungsträger. Dies bringt meist auch Vorteile mit sich, wenn Sie später in eine private Krankenversicherung oder in die Beihilfeversicherung eintreten möchten. Sie bleiben bei Versicherungen, und wenn Sie z.B. eine Beamtenlaufbahn einschlagen möchten, vollkommen anonym.

Heilpraktiker-Rechnungen für Psycho­therapie sind absetzbar und werden als „außer­gewöhnliche Belastungen”bei der Steuererklärung anerkannt. Vor diesem Hintergrund können Sie die Kosten für psychotherapeutische Behand­lungen in Ihrer Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben” geltend machen und so u. U. Ihre Steuerlast mindern! Psychotherapeutische Behandlungskosten sind auch dann als „außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt worden sind.

2. Möglichkeit: private Krankenversicherung

Sie klären mit Ihrer Versicherung im Vorfeld ab, ob die Leistungen in Ihrem Versiche­­rungs­vertrag „Heilpraktiker für Psychotherapie”enthalten sind, und Sie können diese dann direkt bei Ihrer Versicherung einreichen.


3. Möglichkeit: private Zusatzversicherung

Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, die auch die Leistung „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz” beinhaltet, dann können Sie meist einen Teil der Gebühren dort einreichen. Der Anteil, der über­nommen wird, variiert je nach Tarif. Erfragen Sie bitte die Höhe des Jahresbudgets bei Ihrer Versicherung.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen zurzeit keine heilpraktischen Leistungen in der Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernehmen.

Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lang ist. Dies sollten Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf jeden Fall ausführlich im Vorfeld besprechen.


Eklatante Vorteile für Selbstzahler gegenüber kassenärztlich bezahlter Therapie:

  • Psychotherapeutische Behandlungs­plätze, die als Kassenleistung gelten, sind häufig nicht zum benötigten Zeitpunkt verfügbar. Ein großer Zugewinn ist daher die Möglich­keit, zeitnah bedarfs­gerechte Unterstützung zu erhalten, die keiner Kassengenehmigung unterliegt und deren Stundenumfang sich nach Ihren individuellen Bedürf­nissen richtet. Kurzum: keine langen Wartezeiten, um mit der Therapie beginnen zu können,
  • zeitnahe Unterstützung in einer akuten Krisensituation,
  • Anzahl der psycho­thera­peutischen Sitzungen kann individuell angepasst werden,
  • Anonyme Beratung / Therapie,
  • keine Aufnahme der erstellten Diagnose in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse. Somit entfällt jegliche Datenweitergabe an Ihre Kasse. Dies kann in bestimmten Berufs­bereichen oder bei einem Kassen­wechsel von Vorteil sein.

 

Erstgespräch / Anamnese (kostenlos)

bis zu 90 min


Therapie- und Beratungssitzungen

90 min  - 70 €
90 min ermäßigt* 40 - 50 €                                  


Therapie- und Beratungssitzungen gemeinsam mit einem Angehörigen
90 min - 90 €                                                         90 min ermäßigt - 70 €              



Coaching/Seminare/Workshops nach Vereinbarung


Berufliche Coachings können als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Prüfungscoaching: für Studierende und Auszubildende können Sonderkonditionen vereinbart werden.



*Ein sog. "soziales Honorar" bzw. Ermäßigungen für Schüler/Schülerinnen, Studierende, Auszubildende, Geringverdiener, Empfänger von Transferleistungen (bspw. Hartz-IV-Leistungen) ist möglich.